Um Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren das Schießen mit einem Kleinkaliber-Gewehr und damit die Teilnahme am KK-Pokalschießen zu ermöglichen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigen nötig.
Hierzu bitte folgende Einverständniserklärung ausfüllen und zum Schießen mitbringen.